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BFH Beschluss v. - VII R 13/15

Gesetze: EGV 1346/2000 Art 4, EGV 1346/2000 Art 6, AO § 90 Abs 2, AO § 226, BGB § 271 Abs 2, FGO § 76 Abs 1

Erhöhte Mitwirkungspflicht bei Auslandssachverhalten - Aufrechnung

Leitsatz

Beruft sich der Kläger auf das Erlöschen von Steuerforderungen aufgrund der Durchführung eines englischen Insolvenzverfahrens, hat er gemäß § 76 Abs. 1 Satz 4 FGO i.V.m. § 90 Abs. 2 AO nachzuweisen, dass er die von einer Aufrechnung betroffenen Forderungen und Gegenforderungen dort angegeben hat und somit die tatsächlichen Voraussetzungen dafür vorliegen, dass diese von den Rechtswirkungen des ausländischen Insolvenzverfahrens erfasst werden.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2017:B.080317.VIIR13.15.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2017 S. 1011 Nr. 8
KAAAG-47389

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