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BGH Urteil v. - IX ZR 252/16

Gesetze: § 96 Abs 1 Nr 3 InsO, § 134 Abs 1 InsO, § 812 Abs 1 S 1 BGB

Insolvenzanfechtung: Irrtümliche Leistung des Schuldners auf eine tatsächlich nicht bestehende Schuld im Zwei-Personen-Verhältnis; Anfechtbarkeit als unentgeltliche Leistung bei der im Zusammenhang mit einem Vertragsverhältnis erlangten Möglichkeit einer Aufrechnung oder Verrechnung

Leitsatz

1. Der Schuldner, der im Zwei-Personen-Verhältnis auf eine tatsächlich nicht bestehende Schuld leistet, nimmt keine unentgeltliche Leistung vor, wenn er irrtümlich annimmt, zu einer entgeltlichen Leistung verpflichtet zu sein.

2. Die aufgrund von wechselseitigen Ansprüchen im Zusammenhang mit einem Vertragsverhältnis erlangte Möglichkeit einer Aufrechnung oder Verrechnung ist auch dann nicht als unentgeltliche Leistung anfechtbar, wenn die dem Schuldner zustehende Gegenforderung ein bereicherungsrechtlicher Rückforderungsanspruch ist.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2017:200417UIXZR252.16.0

Fundstelle(n):
BB 2017 S. 1473 Nr. 26
BB 2017 S. 1809 Nr. 32
DB 2017 S. 1439 Nr. 25
DStR 2017 S. 12 Nr. 29
NJW 2017 S. 2199 Nr. 30
NJW 2017 S. 9 Nr. 27
WM 2017 S. 1215 Nr. 25
ZIP 2017 S. 1233 Nr. 25
FAAAG-47612

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