Personenstandsverfahren: Eigenständige Überprüfung der Identität einer einzutragenden Person vom Standesamt bzw. Gericht im Rahmen der Berichtigung eines Geburtenregistereintrags; Identifikationsfunktion des ohne einschränkenden Zusatz ausgestellten Reiseausweises für Ausländer
Leitsatz
1. Im Personenstandsverfahren ist die Identität einer einzutragenden Person vom Standesamt bzw. Gericht eigenständig zu überprüfen.
2. Dem ohne einschränkenden Zusatz ausgestellten Reiseausweis für Ausländer nach § 5 Abs. 1 AufenthV kommt zwar eine Identifikationsfunktion zu, so dass dieser als Passersatzpapier ein zum Nachweis der Identität des Inhabers grundsätzlich geeignetes Beweismittel ist. Als alleiniges Beweismittel reicht er hingegen regelmäßig nicht aus und vermag daher eine eigene Aufklärung des Gerichts nicht zu ersetzen.