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BGH Beschluss v. - VII ZB 64/15

Gesetze: § 20 Abs 2 AVAG, § 775 Nr 3 ZPO, § 776 S 1 ZPO, § 242 BGB, Art 1ff EGV 44/2001, Art 1 EGV 44/2001, Art 66 Abs 2 EUV 1215/2012

Abwendung der Zwangsvollstreckung aus einem italienischen Titel gegen Sicherheitsleistung: Rechtsmissbräuchlicher Einwand des mangelnden Nachweises der Sicherheitsleistung durch öffentliche Urkunde

Leitsatz

Der gemäß § 20 Abs. 2 AVAG vorgeschriebene Nachweis der Sicherheitsleistung durch öffentliche Urkunde kann ausnahmsweise entbehrlich sein, wenn sich der Einwand des Gläubigers, der Nachweis der Sicherheitsleistung sei nicht durch öffentliche Urkunde geführt, als rechtsmissbräuchlich erweist (§ 242 BGB).

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2017:170517BVIIZB64.15.0

Fundstelle(n):
NJW-RR 2017 S. 1342 Nr. 21
WM 2017 S. 1261 Nr. 26
QAAAG-47805

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