Nachholung einer Anhörung im zurückverwiesenen Berufungsverfahren - Verfassungsmäßigkeit der Pflicht zur Hofabgabe
Leitsatz
Eine im Verwaltungsverfahren unterbliebene Anhörung kann im wiedereröffneten Berufungsverfahren jedenfalls dann noch wirksam nachgeholt werden, wenn das Revisionsgericht die Sache nicht nur wegen der unterbliebenen Anhörung zurückverwiesen hat.