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BFH Beschluss v. - X B 109/16

Gesetze: GVG § 21g, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 119 Nr 1, FGO § 119 Nr 6

Mängel in der Dokumentation der senatsinternen Geschäftsverteilungspläne sind keine Verfahrensfehler - Wirksamkeit eines Gerichtsbeschlusses bei nicht lesbarer Unterschrift

Leitsatz

1. Die Wirksamkeit eines Gerichtsbeschlusses --hier: über den senatsinternen Geschäftsverteilungsplan-- setzt nicht voraus, dass die Unterschriften der Richter lesbar sind. Es genügt --ebenso wie bei bestimmenden Schriftsätzen--, wenn ein individuell gestalteter, die Identität des Urhebers kennzeichnender Namenszug vorliegt und gewährleistet ist, dass das Schriftstück vom bezeichneten Urheber stammt.

2. Mängel in der zentralen Dokumentation der senatsinternen Geschäftsverteilungspläne in der Verwaltung des Gerichts haben auf die Wirksamkeit der Geschäftsverteilungspläne als solche keinen Einfluss.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2017:B.250417.XB109.16.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2017 S. 1054 Nr. 8
QAAAG-48077

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