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BFH Urteil v. - X R 45/14

Gesetze: AO § 174 Abs 4, EStG 2002 § 15 Abs 2, FGO § 118

Betriebsaufspaltung bei Übertragung von Gesellschaftsanteilen unter Vorbehaltsnießbrauch; bestimmter Sachverhalt und Anforderungen an die Kenntnis i.S. des § 174 Abs. 4 AO

Leitsatz

1. Überträgt in Fällen der Betriebsaufspaltung der Gesellschafter der Betriebs-GmbH seine Anteile unter Vorbehaltsnießbrauch, bleibt die personelle Verflechtung bestehen, wenn er auch weiterhin seinen Geschäfts- und Betätigungswillen im Betriebsunternehmen durchsetzen kann.

2. Unter einem "bestimmten Sachverhalt" i.S. des § 174 Abs. 4 AO versteht man den einzelnen Lebenssachverhalt, an den das Gesetz steuerliche Folgen knüpft. Dies kann auch ein Sachverhaltskomplex sein.

3. Ein Irrtum i.S. des § 174 Abs. 4 AO kann nur vorliegen, wenn die Finanzbehörde Kenntnis über den Sachverhalt hat. Die konkrete Kenntnis des Betriebsprüfers ist nicht nötig.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2017:U.250117.XR45.14.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2017 S. 1039 Nr. 8
ErbBstg 2018 S. 3 Nr. 1
GmbH-StB 2017 S. 271 Nr. 9
GmbHR 2017 S. 942 Nr. 17
KÖSDI 2017 S. 20430 Nr. 9
StuB-Bilanzreport Nr. 14/2017 S. 559
AAAAG-48078

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