Betriebsaufspaltung bei Übertragung von Gesellschaftsanteilen unter Vorbehaltsnießbrauch; bestimmter Sachverhalt und Anforderungen an die Kenntnis i.S. des § 174 Abs. 4 AO
Leitsatz
1. Überträgt in Fällen der Betriebsaufspaltung der Gesellschafter der Betriebs-GmbH seine Anteile unter Vorbehaltsnießbrauch, bleibt die personelle Verflechtung bestehen, wenn er auch weiterhin seinen Geschäfts- und Betätigungswillen im Betriebsunternehmen durchsetzen kann.
2. Unter einem "bestimmten Sachverhalt" i.S. des § 174 Abs. 4 AO versteht man den einzelnen Lebenssachverhalt, an den das Gesetz steuerliche Folgen knüpft. Dies kann auch ein Sachverhaltskomplex sein.
3. Ein Irrtum i.S. des § 174 Abs. 4 AO kann nur vorliegen, wenn die Finanzbehörde Kenntnis über den Sachverhalt hat. Die konkrete Kenntnis des Betriebsprüfers ist nicht nötig.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BFH:2017:U.250117.XR45.14.0
Fundstelle(n): BFH/NV 2017 S. 1039 Nr. 8 ErbBstg 2018 S. 3 Nr. 1 GmbH-StB 2017 S. 271 Nr. 9 GmbHR 2017 S. 942 Nr. 17 KÖSDI 2017 S. 20430 Nr. 9 StuB-Bilanzreport Nr. 14/2017 S. 559 AAAAG-48078