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BFH Beschluss v. - II B 110/16

Gesetze: § 235 AO, § 6 FGO, Art 103 Abs 1 GG, § 1 SolZG, § 3 Abs 1 AO

(Verzinsung von hinterzogenem Solidaritätszuschlag - Zur Übertragung eines Rechtsstreits auf einen Einzelrichter gem. § 6 FGO)

Leitsatz

Hinterzogener Solidaritätszuschlag ist zu verzinsen.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2017:B.030517.IIB110.16.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2017 S. 1012 Nr. 8
KAAAG-48079

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