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BFH Urteil v. - VIII R 33/14

Gesetze: EStG 2002 vom § 4 Abs 5 S 1 Nr 6 S 2, EStG 2002 vom § 9 Abs 1 S 3 Nr 4, EStG 2002 vom § 9 Abs 2, EStG 2002 vom § 52 Abs 1 S 1, AO § 12

Fahrtkostenpauschale bei Belegarzttätigkeit und Praxis - Einheitliche Betriebsstätte

Leitsatz

1. Üben Ärzte ihre selbständige Tätigkeit als Berufsausübungsgemeinschaft sowohl in eigenen Praxisräumen als auch als Belegärzte in einer angrenzenden Klinik unter vertraglich vereinbarter Nutzung von Räumen der Klinik aus, bilden diese Räume und diejenigen der Praxis eine einheitliche Betriebsstätte.

2. Der Aufwand für Fahrten der Ärzte zwischen ihrer Wohnung und dieser Betriebsstätte kann nur im Umfang der nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG pro Entfernungskilometer zu berücksichtigenden Beträge als Sonderbetriebsausgabe abgezogen werden.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2017:U.170117.VIIIR33.14.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2017 S. 1013 Nr. 8
HFR 2017 S. 804 Nr. 9
StuB-Bilanzreport Nr. 14/2017 S. 558
HAAAG-48080

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