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BMF - IV A 4 - S 1544/09/10001-09 BStBl 2017 I S. 801

Richtsatzsammlung 2016

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gebe ich die Richtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2016 bekannt (Anlage).


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Inhaltsverzeichnis

 
Seite
Vorbemerkungen
3 – 9
Anlage zu den Vorbemerkungen
10 – 13
Synonyme der Gewerbeklassen
14 – 19
Umrechnungstabellen der Rohgewinnsätze in Rohgewinnaufschlagsätze und der Rohgewinnaufschlagsätze in Rohgewinnsätze
20 – 21
Richtsätze für die einzelnen Gewerbeklassen in alphabetischer Reihenfolge
22 – 35
Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben
36 – 37

Vorbemerkungen

A) Allgemeines

1. Die Richtsätze sind ein Hilfsmittel (Anhaltspunkt) für die Finanzverwaltung, Umsätze und Gewinne der Gewerbetreibenden zu verproben und ggf. bei Fehlen anderer geeigneter Unterlagen zu schätzen (§ 162 Abgabenordnung). Bei formell ordnungsmäßig ermittelten Buchführungsergebnissen darf eine Gewinn- oder Umsatzschätzung nach ständiger Rechtsprechung in der Regel nicht allein darauf gestützt werden, dass die erklärten Gewinne oder Umsätze von den Zahlen der Richtsatz-Sammlung abweichen.

Werden für einen Gewerbebetrieb, für den Buchführungspflicht besteht, keine Bücher geführt, oder ist die Buchführung nicht or...

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