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Richtsatzsammlung 2016
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gebe ich die Richtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2016 bekannt (Anlage).
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Seite | |
Vorbemerkungen | 3 – 9 |
Anlage zu den
Vorbemerkungen | 10 – 13 |
Synonyme der
Gewerbeklassen | 14 – 19 |
Umrechnungstabellen der
Rohgewinnsätze in Rohgewinnaufschlagsätze und der Rohgewinnaufschlagsätze in
Rohgewinnsätze | 20 – 21 |
Richtsätze für die einzelnen
Gewerbeklassen in alphabetischer Reihenfolge | 22 – 35 |
Pauschbeträge für
unentgeltliche Wertabgaben | 36 – 37 |
Vorbemerkungen
A) Allgemeines
1. Die Richtsätze sind ein Hilfsmittel (Anhaltspunkt) für die Finanzverwaltung, Umsätze und Gewinne der Gewerbetreibenden zu verproben und ggf. bei Fehlen anderer geeigneter Unterlagen zu schätzen (§ 162 Abgabenordnung). Bei formell ordnungsmäßig ermittelten Buchführungsergebnissen darf eine Gewinn- oder Umsatzschätzung nach ständiger Rechtsprechung in der Regel nicht allein darauf gestützt werden, dass die erklärten Gewinne oder Umsätze von den Zahlen der Richtsatz-Sammlung abweichen.
Werden für einen Gewerbebetrieb, für den Buchführungspflicht besteht, keine Bücher geführt, oder ist die Buchführung nicht or...