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BAG Urteil v. - 3 AZR 718/15

Gesetze: Art 8 EGRL 94/2008, § 47 InsO

Insolvenz - Aussonderungsrecht - Pensionskassenbeiträge

Leitsatz

Ein von Art. 8 der Richtlinie 2008/94/EG (juris: EGRL 94/2008) des Europäischen Parlaments und des Rates vom über den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers gebotener Schutz der Arbeitnehmer in der Insolvenz des Arbeitgebers führt nicht zur Begründung eines Aussonderungsrechts nach § 47 InsO an den vom Arbeitgeber nicht an die Pensionskasse gezahlten Beiträgen. Eine unionsrechtskonforme Auslegung oder richterliche Rechtsfortbildung von § 47 InsO, nach der eine Aussonderung keine Trennung des auszusondernden Vermögens vom Vermögen des Schuldners erfordert, übersteigt die Grenze des rechtsmethodisch Erlaubten.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2017:210317.U.3AZR718.15.0

Fundstelle(n):
BB 2017 S. 1587 Nr. 27
BB 2017 S. 1971 Nr. 34
DB 2017 S. 1594 Nr. 27
DB 2017 S. 7 Nr. 26
DStR 2017 S. 10 Nr. 32
RIW 2017 S. 763 Nr. 11
ZIP 2017 S. 1340 Nr. 28
AAAAG-48198

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