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BVerwG Urteil v. - 5 C 5/16

Gesetze: § 12 Abs 2 S 1 BBesG, § 12 Abs 2 S 3 BBesG, § 75 Abs 2 BG BE 2009, § 812 BGB, § 164 BGB

Rückforderung zu viel gezahlter Beihilfe; Zurechnung

Leitsatz

Adressat des Rückforderungsbegehrens aus § 12 Abs. 2 Satz 1 BBesG ist derjenige Beamte, der die in Rede stehende Geldleistung erlangt hat. Das ist nicht nur der Fall, wenn diese auf sein eigenes Konto überwiesen wurde, sondern auch dann, wenn sie einem fremden Konto gutgeschrieben wurde und er die Zahlung gegen sich gelten lassen muss.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerwG:2017:220317U5C5.16.0

Fundstelle(n):
NJW 2018 S. 568 Nr. 8
GAAAG-48371

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