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FG Köln Urteil v. - 9 K 267/14 EFG 2017 S. 988 Nr. 12

Gesetze: EStG § 20 Abs 9, EStG § 32d

Kapitalerträge/Besteuerung

Keine Anwendung von § 32d EStG auf mittelbare Beteiligungen

Leitsatz

Eine lediglich mittelbare Beteiligung reicht für die Anwendung von § 32d EStG nicht aus.

Fundstelle(n):
EFG 2017 S. 988 Nr. 12
ErbStB 2017 S. 275 Nr. 9
GmbH-StB 2017 S. 325 Nr. 10
SAAAG-48393

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