Festsetzung der Erlösobergrenzen im Gasverteilernetz: Darlegungslast des Netzbetreibers hinsichtlich der Betriebsnotwendigkeit seines Umlaufvermögens; Verzinsung des negativen Eigenkapitals; Bemessungsgrundlage für die Berechnung der kalkulatorischen Gewerbesteuer; Rückstellungen als Besonderheit des Geschäftsjahres - SWL Verteilungsnetzgesellschaft mbH
Leitsatz
SWL Verteilungsnetzgesellschaft mbH
1. Konkreter Vortrag des Netzbetreibers zur Betriebsnotwendigkeit seines Umlaufvermögens ist auch dann nicht entbehrlich, wenn die Bundesnetzagentur einen Pauschalbetrag anerkannt hat, der nicht anhand des Jahresumsatzes, sondern anhand der anerkannten Netzkosten errechnet wurde.
2. Für die Verzinsung negativen Eigenkapitals aufgrund von § 4 Abs. 5 GasNEV ist der Eigenkapitalzinssatz für Neuanlagen anzusetzen.
3. Bemessungsgrundlage für die Berechnung der kalkulatorischen Gewerbesteuer ist die Eigenkapitalverzinsung. Eine Bereinigung der Eigenkapitalverzinsung um die Gewerbesteuer ("Im-Hundert-Rechnung") ist nach § 8 GasNEV ausgeschlossen (Bestätigung von , RdE 2016, 70 - Stadtwerke Freudenstadt II).
4a. Rückstellungen für das Regulierungskonto sind auch dann nicht als Besonderheit im Sinne von § 6 Abs. 3 ARegV anzusehen, wenn sie auf einer witterungsbedingten Ausnahmesituation beruhen und besonders hoch ausfallen.
4b. Die Auflösung einer Rückstellung für Wartung und Instandhaltung ist nicht schon deshalb dem Grunde nach als eine Besonderheit im Sinne von § 6 Abs. 3 ARegV anzusehen, weil solche Auflösungen in den vorangegangenen Jahren nicht vorgenommen wurden.