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LSG Hessen Urteil v. - L 1 VE 7/12

Die Beteiligten streiten über die Höhe des Grades der Schädigung (GdS) nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (Opferentschädigungsgesetz ‑ OEG -) i.V.m. dem Bundesversorgungsgesetz (BVG).

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
FAAAG-48542

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