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BFH Beschluss v. - X R 4/17

Gesetze: FGO § 62 Abs 4 , FGO § 124 Abs 1, FGO § 126 Abs 1

Rücknahme eines Rechtsmittels ohne Mitwirkung des Prozessvertreters

Leitsatz

Die Rücknahme eines durch einen Prozessbevollmächtigten eingelegten Rechtsmittels ohne dessen Mitwirkung ist nach § 62 Abs. 4 FGO --anders als nach § 62a FGO a.F. bzw. Art. 1 Nr. 1 BFHEntlG-- aufgrund des vor dem BFH bestehenden Vertretungszwangs rechtsunwirksam.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2017:B.220517.XR4.17.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2017 S. 1060 Nr. 8
BAAAG-48565

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