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BFH Urteil v. - VII R 2/15

Gesetze: KN Pos 8543, KN Pos 9405, KN Kap 94 Anm 1 Buchst f , EUV 1037/2014, KN Pos 8541 UPos 4010, KN AllgVorschr 3 Buchst b

Einreihung von Waren, die Leuchtdioden (LED) enthalten

Leitsatz

1. Leuchtdioden (LED), die mit weiteren elektronischen Komponenten zusammengefügt sind, werden nicht vom Wortlaut der Pos. 8541 KN erfasst; gleichwohl kann die Ware nach der AV 3 Buchst. b in die Pos. 8541 KN einzureihen sein.

2. Für die Einreihung von Waren in die Pos. 8541 KN ist es irrelevant, ob die Bauteile der Ware untrennbar miteinander verbunden sind.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2017:U.210217.VIIR2.15.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2017 S. 1066 Nr. 8
PAAAG-48569

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