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BFH Urteil v. - V R 43/14, V R 7/15

Gesetze: UStG § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a; AO § 64 Abs. 1; AO § 68 Nr. 9;

Ermäßigter Steuersatz bei Auftragsforschung

Leitsatz

1. Bei der Prüfung, ob sich der Träger einer Wissenschafts- und Forschungseinrichtung i.S. von § 68 Nr. 9 i.V.m. § 64 Abs. 1 AO und § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG überwiegend aus Zuwendungen der öffentlichen Hand oder Dritter finanziert, ist die Umsatzsteuer nicht zu berücksichtigen.

2. Der Begriff der Vermögensverwaltung nach § 68 Nr. 9 i.V.m. § 64 Abs. 1 AO und § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG umfasst ebenso wie bei § 14 i.V.m. § 64 Abs. 1 AO und § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG nur nichtunternehmerische (nichtwirtschaftliche) Tätigkeiten wie z.B. das Halten von Gesellschaftsanteilen, nicht aber auch entgeltliche Leistungen wie etwa die Vermietung und Verpachtung von unbeweglichen oder beweglichen Vermögen (Fortführung des , BFHE 245, 397).

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2017:U.100517.VR43.14.0

Fundstelle(n):
HFR 2017 S. 856 Nr. 9
GAAAG-48572

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