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BFH Beschluss v. - X B 78/16

Gesetze: FGO § 96 Abs 1 S 1, FGO § 119 Nr 6, EStG 1997 § 20 Abs 1 Nr 3, EStG 1997 § 36a

Erfolgreiche Nichtzulassungsbeschwerde wegen mehrerer Verfahrensmängel

Leitsatz

1. Ein FG verstößt gegen den klaren Inhalt der Akten, wenn es ohne erkennbare Grundlage in den Akten annimmt, Zinsaufwand sei in einer ganz anderen als der vom Kläger substantiiert und unbestritten vorgetragenen Höhe entstanden.

2. Entscheidungserhebliche zivilrechtliche Vorfragen müssen vom FG grundsätzlich geklärt werden. Eine Schätzung in Bezug auf rechtliche Vorfragen ist ausgeschlossen.

3. Anrechenbare Körperschaftsteuer darf nicht gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 3 EStG 1997 als Einnahme angesetzt werden, wenn die Anrechnung gemäß § 36a EStG 1997 auf Dauer ausgeschlossen ist.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2017:B.080517.XB78.16.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2017 S. 1061 Nr. 8
KAAAG-48575

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