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BGH Urteil v. - VII ZR 49/16

Gesetze: Art 38 Abs 1 GemO BY, § 164 Abs 1 S 1 BGB

Reichweite der Vertretungsmacht des ersten Bürgermeisters einer bayrischen Gemeinde im Außenverhältnis

Leitsatz

Die organschaftliche Vertretungsmacht des ersten Bürgermeisters einer bayerischen Gemeinde ist im Außenverhältnis allumfassend und unbeschränkt; infolgedessen wird die Gemeinde auch durch solche Rechtshandlungen des ersten Bürgermeisters berechtigt und verpflichtet, die dieser ohne die erforderliche Beschlussfassung des Gemeinderats vorgenommen hat (Bestätigung von , WM 2017, 256, BGHZ 213, 30).

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2017:010617UVIIZR49.16.0

Fundstelle(n):
DNotZ 2018 S. 43 Nr. 1
NJW-RR 2017 S. 917 Nr. 15
LAAAG-48929

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