Reichweite der Vertretungsmacht des ersten Bürgermeisters einer bayrischen Gemeinde im Außenverhältnis
Leitsatz
Die organschaftliche Vertretungsmacht des ersten Bürgermeisters einer bayerischen Gemeinde ist im Außenverhältnis allumfassend und unbeschränkt; infolgedessen wird die Gemeinde auch durch solche Rechtshandlungen des ersten Bürgermeisters berechtigt und verpflichtet, die dieser ohne die erforderliche Beschlussfassung des Gemeinderats vorgenommen hat (Bestätigung von , WM 2017, 256, BGHZ 213, 30).
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2017:010617UVIIZR49.16.0
Fundstelle(n): DNotZ 2018 S. 43 Nr. 1 NJW-RR 2017 S. 917 Nr. 15 LAAAG-48929