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BGH Beschluss v. - IX ZB 87/16

Gesetze: § 287 Abs 2 S 1 InsO vom , § 300 InsO vom , Art 103a EGInsO

Restschuldbefreiungsverfahren in Übergangsfällen nach Gesetzesänderung: Rückwirkende Erteilung der Restschuldbefreiung; Beendigung der Laufzeit der Abtretungserklärung in vor dem eröffneten Insolvenzverfahren

Leitsatz

1. Die Restschuldbefreiung kann nicht rückwirkend erteilt werden.

2. Die Laufzeit der Abtretungserklärung endet in vor dem eröffneten Insolvenzverfahren spätestens zwölf Jahre nach Insolvenzeröffnung.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2017:010617BIXZB87.16.0

Fundstelle(n):
WM 2017 S. 1318 Nr. 27
UAAAG-48939

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