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BGH Urteil v. - I ZR 92/16

Gesetze: § 16 Abs 1 UrhG, § 17 Abs 1 UrhG, § 97 Abs 1 UrhG, § 2 Abs 1 Nr 4 UrhG, § 2 Abs 2 UrhG

Urheberrechtsschutz: Präsentation eines Produkts auf einer Messe im Inland als Verletzung des Verbreitungsrechts des Urhebers - Mart-Stam-Stuhl

Leitsatz

Mart-Stam-Stuhl

Allein aus der Präsentation eines Produkts auf einer Messe im Inland folgt nicht ohne weiteres, dass der Aussteller das Produkt damit gezielt bewirbt, um die Messebesucher zu dessen (späteren) Erwerb im Inland anzuregen. Von einer solchen gezielten Werbung ist nicht auszugehen, wenn der Aussteller die Messebesucher deutlich darauf hinweist, dass sie das ausgestellte Produkt nicht erwerben oder bestellen können, weil er sich Änderungen des Produkts vorbehält. Auch wenn das ausgestellte Produkt in den Schutzbereich eines urheberrechtlich geschützten Werkes eingreift, verletzt der Aussteller in einem solchen Fall durch die Präsentation des Produkts nicht das Verbreitungsrecht des Urhebers dieses Werkes und begründet dadurch auch keine entsprechende Erstbegehungsgefahr (Fortführung von , GRUR 2015, 603 Rn. 21 bis 24 = WRP 2015, 717 - Keksstangen).

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2017:230217UIZR92.16.0

Fundstelle(n):
KAAAG-48951

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