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BVerwG Beschluss v. - 3 AV 2/16

Gesetze: § 52 Nr 1 VwGO, § 52 Nr 3 VwGO, § 53 Abs 1 Nr 3 VwGO, § 53 Abs 3 VwGO

Örtliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts beim Streit um die Erteilung einer Linienverkehrsgenehmigung

Leitsatz

Die Streitigkeit um die Erteilung einer Linienverkehrsgenehmigung bezieht sich nicht auf ein ortsgebundenes Recht oder Rechtsverhältnis im Sinne von § 52 Nr. 1 VwGO; die örtliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts richtet sich in solchen Fällen nach § 52 Nr. 3 VwGO.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerwG:2017:290517B3AV2.16.0

Fundstelle(n):
NJW 2017 S. 10 Nr. 29
ZAAAG-49072

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