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BVerwG Beschluss v. - 3 AV 4/16

Gesetze: § 52 Nr 1 VwGO, § 52 Nr 3 VwGO, § 53 Abs 1 Nr 3 VwGO, § 53 Abs 3 VwGO, § 20 PBefG, § 13 Abs 1a PBefG

Örtliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts beim Streit um die Erteilung einer einstweiligen Erlaubnis für die Weiterführung eines Linienverkehrs

Leitsatz

Die Streitigkeit um die Erteilung einer einstweiligen Erlaubnis für die Weiterführung eines Linienverkehrs (§ 20 PBefG) bezieht sich nicht auf ein ortsgebundenes Recht oder Rechtsverhältnis im Sinne von § 52 Nr. 1 VwGO; die örtliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts richtet sich in solchen Fällen nach § 52 Nr. 3 VwGO.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerwG:2017:290517B3AV4.16.0

Fundstelle(n):
JAAAG-49073

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