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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 1 KR 395/15

Im Streit steht der Sache nach der sozialversicherungsrechtliche Status der Beschäftigung des Klägers als Pflegekraft bei verschiedenen Kliniken, den Beigeladenen zu 1) bis 4) sowie einem Pflegedienst, dem Beigeladenen zu 7) im zweiten Halbjahr 2010.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
LAAAG-49136

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