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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 18 AL 119/15

Streitig ist nur noch der Anspruch des Klägers auf Förderung seiner Weiterbildung zum Erzieher durch die Gewährung von Arbeitslosengeld (Alg).

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
MAAAG-49140

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