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LSG Rheinland-Pfalz Urteil v. - L 6 R 55/17

Leitsatz

Leitsatz:

1. Wendet sich der Kläger gegen die Ablehnung der Gewährung von Rente kann er eine kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage nach § 54 Abs. 1 und 4 SGG erheben.

2. Der streitige Zeitraum erstreckt sich in diesem Fall bis zur letzten mündlichen Verhandlung vor dem LSG und endet nicht mit dem Zeitpunkt des Erlasses der letzten Verwaltungsentscheidung.

Fundstelle(n):
WAAAG-49167

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