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BAG Urteil v. - 6 AZR 161/16

Gesetze: § 7 Abs 8 Buchst c Alt 1 TVöD-K, § 7 Abs 8 Buchst c Alt 2 TVöD-K, § 7 Abs 7 TVöD-K, § 4 Abs 1 TzBfG, Art 3 GG

Zuschläge für ungeplante Überstunden iSv. § 7 Abs. 8 Buchst. c Alt. 1 TVöD-K

Leitsatz

Bei sog. ungeplanten Überstunden iSv. § 7 Abs. 8 Buchst. c Alt. 1 TVöD-K, die über die tägliche Arbeitszeit hinaus abweichend vom Schichtplan angeordnet werden, steht den betroffenen Arbeitnehmern Überstundenzuschlag zu.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2017:230317.U.6AZR161.16.0

Fundstelle(n):
DB 2017 S. 7 Nr. 27
NJW 2017 S. 10 Nr. 31
KAAAG-49200

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