Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH Beschluss v. - EnVR 17/16

Gesetze: § 6a Abs 1 GasNEV, § 7 Abs 1 S 3 GasNEV, § 7 Abs 1 S 5 GasNEV, § 7 Abs 7 GasNEV, § 24 Abs 2 S 2 ARegV, § 21 Abs 2 S 1 EnWG, § 24 Abs 1 S 2 Nr 4 EnWG

Festsetzung der Erlösobergrenzen im Gasverteilernetz: Vereinbarkeit der Gasnetzentgeltverordnung mit dem Energiewirtschaftsgesetz; Ermittlung der Tagesneuwerte; Ansatz von Grundstücken bei der kalkulatorischen Eigenkapitalverzinsung; Verzinsung des das betriebsnotwendige Vermögen übersteigenden Anteils des Eigenkapitals; nachträgliche Anpassung des Effizienzwertes für das vereinfachte Verfahren der Anreizregulierung - Stadtwerke Werl GmbH

Leitsatz

Stadtwerke Werl GmbH

1. § 6a Abs. 1 GasNEV steht in Einklang mit den Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes.

2. Grundstücke sind gemäß § 7 Abs. 1 Satz 3 GasNEV stets zu historischen Anschaffungskosten anzusetzen.

3. Die Regelung in § 7 Abs. 1 Satz 5 und Abs. 7 GasNEV steht in Einklang mit den Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes.

4. Der gemäß § 24 Abs. 2 Satz 2 ARegV für das vereinfachte Verfahren zu ermittelnde Effizienzwert unterliegt keinen nachträglichen Anpassungen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2017:250417BENVR17.16.0

Fundstelle(n):
YAAAG-49204

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank