Rechtsanwaltsvertrag: Auskehrung einer für den Mandanten eingezogenen Forderung an einen Dritten entsprechend einer Weisung des Bevollmächtigten des Mandanten; Widerruf der Vollmacht des Hauptvertreters durch den Untervertreter; Wirksamkeit der Abtretung einer Forderung zur Sicherung mehrerer laufenden Schwankungen unterworfenen Forderungen
Leitsatz
1. Ein Rechtsanwalt, der entsprechend einer wirksamen Weisung des Bevollmächtigten seines Mandanten eine für diesen eingezogene Forderung an einen Dritten auskehrt, handelt nicht pflichtwidrig, wenn es an einem evidenten Missbrauch der Vertretungsmacht fehlt.
2. Ein Untervertreter ist nicht berechtigt, namens des Vertretenen die dem Hauptvertreter erteilte Vollmacht zu widerrufen.
3. Die Abtretung einer Forderung ist mangels Bestimmtheit unwirksam, wenn sie zur Sicherung mehrerer laufenden Schwankungen unterworfener Forderungen erfolgt und der Drittschuldner nicht in zumutbarer Weise erkennen kann, wie hoch sich die gesicherten Forderungen belaufen.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2017:110517UIXZR238.15.0
Fundstelle(n): BB 2017 S. 1602 Nr. 29 DB 2017 S. 1835 Nr. 32 DB 2017 S. 7 Nr. 30 DStR 2017 S. 12 Nr. 46 DStR 2017 S. 14 Nr. 29 NJW 2017 S. 3373 Nr. 46 WM 2018 S. 391 Nr. 8 DAAAG-49211