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BFH Urteil v. - VI R 50/15

Gesetze: EStG 2009 § 6 Abs 1 Nr 4 S 2, EStG 2009 § 8 Abs 2 S 2, EStG 2009 § 8 Abs 2 S 3, EStG 2009 § 8 Abs 2 S 4, EStG 2009 § 8 Abs 2 S 5, EStG 2009 § 19 Abs 1 S 1 Nr 1

Feststellung der Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuchs - steuerliche Berücksichtigung von Zuzahlungen des Arbeitnehmers bei der Dienstwagenbesteuerung

Leitsatz

1. Die Bemessung des geldwerten Vorteils aus der Überlassung eines Dienstwagens nach der Fahrtenbuchmethode erfordert tatsächliche Feststellungen zur Ordnungsmäßigkeit des Fahrtenbuchs. Ohne diesbezügliche Feststellungen darf der Vorteil aus der Nutzungsüberlassung nicht nach der Fahrtenbuchmethode bewertet werden.

2. Der vom Arbeitnehmer an den Arbeitgeber für die Dienstwagenüberlassung gezahlte Eigenanteil mindert den Wert des geldwerten Vorteils aus der Dienstwagenüberlassung bis zu einem Betrag von 0 €.

3. Der Ansatz eines (negativen) geldwerten Vorteils (geldwerten Nachteils) aus der Dienstwagenüberlassung scheidet aus.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2017:U.150217.VIR50.15.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2017 S. 1155 Nr. 9
StuB-Bilanzreport Nr. 14/2017 S. 562
RAAAG-49254

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