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BGH Beschluss v. - AnwZ (Brfg) 26/16

Gesetze: § 14 Abs 2 Nr 7 BRAO, § 112e S 2 BRAO, § 124a Abs 4 S 1 VwGO

Verwaltungsrechtliche Anwaltssache: Umdeutung einer von einem Rechtsanwalt gegen ein Urteil des Anwaltsgerichtshofs eingelegte Revision in einen Antrag auf Zulassung der Berufung

Leitsatz

Die von einem Rechtsanwalt gegen ein Urteil des Anwaltsgerichtshofs eingelegte Revision kann allenfalls dann in einen statthaften Antrag auf Zulassung der Berufung umgedeutet werden, wenn dieser Antrag noch innerhalb der dafür geltenden Frist gestellt worden ist oder der Rechtsmittelführer in dieser Frist beantragt hat, die Revision als Antrag auf Zulassung der Berufung zu behandeln (Anschluss an und Fortführung von NotZ (Brfg) 3/15, WM 2016, 238 Rn. 11; , NVwZ 1999, 641, 642; Urteil vom , 6 C 32/07, NJW 2009, 162 Rn. 25; BVerwG, Beschlüsse vom , 8 B 34/10, juris Rn. 3 und vom , 4 B 30/12, juris Rn. 4; jeweils mwN).

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2017:020617BANWZ.BRFG.26.16.0

Fundstelle(n):
DStR 2017 S. 12 Nr. 50
LAAAG-49457

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