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BSG Urteil v. - B 2 U 15/15 R

Gesetze: § 74 SGG, § 59 Alt 1 ZPO, § 1922 BGB, § 168 S 1 SGG, § 8 Abs 1 S 1 SGB 7

Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Dienstreise - betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung - sachlicher Zusammenhang - Weg zur Toilette - Ausklang - geselliges Beisammensein an der Hotelbar nach dem offiziellen Abschluss - erforderliches Einvernehmen mit der Unternehmensleitung - Vorliegen objektiver Anhaltspunkte - sozialgerichtliches Verfahren - Beteiligtenwechsel durch Gesamt-Rechtsnachfolge kraft Gesetzes im Revisionsverfahren - Fortführung des Rechtsstreits durch die Erben

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob der Verletzte bei einem Treppensturz am 7.9.2006 gegen 0.45 Uhr einen Arbeitsunfall erlitten hat. Der Verletzte ist am 7.3.2017 verstorben. Die Klägerinnen sind dessen Erbinnen.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2017:300317UB2U1515R0

Fundstelle(n):
NWB-Eilnachricht Nr. 46/2017 S. 3482
OAAAG-49482

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