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BSG Urteil v. - B 13 R 15/15 R

Gesetze: § 30 Abs 1 SGB 1, § 110 SGB 6, § 236a Abs 1 S 1 Nr 2 SGB 6 vom , § 2 Abs 2 SGB 9, § 69 Abs 1 SGB 9, § 69 Abs 5 S 1 SGB 9, § 116 Abs 1 SGB 9, Art 3 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 S 2 GG

Inlandsbezug der Schwerbehinderung als Voraussetzung für eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen - Verlust der Schwerbehinderteneigenschaft durch Wohnsitznahme im vertragslosen Ausland - Drittbindungswirkung des Schwerbehindertenausweises - Verfassungsmäßigkeit

Leitsatz

Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen setzt neben der anerkannten gesundheitlichen Voraussetzung der Schwerbehinderung (Grad der Behinderung von mindestens 50) zusätzlich einen vom Rentenversicherungsträger zu prüfenden "Inlandsbezug" voraus.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2017:120417UB13R1515R0

Fundstelle(n):
SAAAG-49485

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