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BVerwG Urteil v. - 4 CN 1/16

Gesetze: § 4a Abs 3 S 1 BauGB, § 3 Abs 2 BauGB, § 4 Abs 2 BauGB, § 1 Abs 7 BauGB, Art 6 Abs 1 EGRL 42/2001, Art 6 Abs 2 EGRL 42/2001, Art 5 EGRL 42/2001, Art 19 Abs 4 GG

Keine erneute öffentliche Auslegung eines Bebauungsplans bei Änderung des Umweltberichts als Teil der Begründung des Entwurfs

Leitsatz

1. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB verpflichtet die Gemeinde nicht zur erneuten Auslegung, wenn nach dem Verfahren nach § 3 Abs. 2 oder § 4 Abs. 2 BauGB nicht der Entwurf des Bebauungsplans selbst, sondern lediglich der Umweltbericht als Bestandteil der Begründung des Bebauungsplan-Entwurfs geändert wird.

2. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB steht jedenfalls dann mit Unionsrecht im Einklang, wenn der geänderte Umweltbericht lediglich eine Neubewertung bereits vorhandener Sachinformationen enthält.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerwG:2017:080317U4CN1.16.0

Fundstelle(n):
HAAAG-49493

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