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FG Köln Urteil v. - 15 K 1305/16 EFG 2017 S. 1100 Nr. 13

Gesetze: SGB XII § 23 Abs 1, Abs 3 Satz 1 Nr 1, EStG § 33a Abs 1 Satz 3

Außergewöhnliche Belastungen

Unterhaltsleistungen an den in Indien lebenden Lebensgefährten für die Zeit des Aufenthalts in Deutschland

Leitsatz

Ein Abzug von Unterhalt an eine den gesetzlich unterhaltsberechtigten Personen gleichgestellte Person i.S.v. § 33a Abs. 1 Satz 3 EStG als außergewöhnliche Belastung kommt nicht in Betracht, wenn der Empfänger während seines Inlandsaufenthaltes keinen Anspruch auf Sozialhilfe gemäß § 23 Abs. 1 SGB XII hat, der mit Rücksicht auf die Unterhaltsleistungen des Steuerpflichtigen gekürzt oder nicht gewährt wird.

Fundstelle(n):
EFG 2017 S. 1100 Nr. 13
EAAAG-49643

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