Vollstreckbarerklärung einer ausländischen Entscheidung: Vereinbarkeit einer Verurteilung zu pauschaliertem Schadensersatz wegen missbräuchlicher Prozessführung mit dem ordre public
Leitsatz
Die Vollstreckbarerklärung einer ausländischen Entscheidung, die den Kläger wegen missbräuchlicher oder mutwilliger Prozessführung verurteilt, dem Beklagten über die Erstattung der Prozesskosten hinaus einen pauschalierten Betrag zum Ersatz nicht näher bezifferter Nachteile zu bezahlen, widerspricht nicht dem ordre public.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2017:220617BIXZB61.16.0
Fundstelle(n): BB 2017 S. 1602 Nr. 29 RIW 2017 S. 761 Nr. 11 WM 2017 S. 1428 Nr. 29 ZIP 2017 S. 1538 Nr. 32 SAAAG-49702