Gesetze: § 39 Abs 1 S 2 SGB 5, § 67 Abs 1 SGB 4, § 69 Abs 1 S 3 SGB 5 vom , § 109 Abs 4 S 3 SGB 5, § 275 Abs 1 Nr 1 SGB 5, § 275 Abs 1c SGB 5, § 242 BGB
Krankenversicherung - Krankenhaus - Vergütung für Krankenhausbehandlung - Verwirkung einer Nachforderung bei vorbehaltloser nicht offensichtlich fehlerhafter Schlussrechnung - keine Erschütterung des Vertrauens auf die Vollständigkeit der Schlussrechnung bei lediglicher Verneinung der Wirtschaftlichkeit einer Krankenhausbehandlung
Leitsatz
1. Erteilt ein Krankenhaus einer Krankenkasse vorbehaltlos eine nicht offensichtlich fehlerhafte Schlussrechnung, ist eine Nachforderung nach Ablauf des auf das laufende Haushaltsjahr nachfolgenden Haushaltsjahres nach Treu und Glauben verwirkt.
2. Verneint eine Krankenkasse lediglich die Wirtschaftlichkeit einer abgerechneten Behandlung eines Krankenhauses, ohne die sachlich-rechnerische Richtigkeit der Rechnung in Zweifel zu ziehen, erschüttert sie nicht die Grundlage ihres Vertrauens auf die Vollständigkeit der Schlussrechnung.