Arbeitslosengeld II - Zugunstenverfahren - Überprüfungsantrag nach dem Ausscheiden aus dem Leistungsbezug - fortbestehende Hilfebedürftigkeit stellt keine Anspruchsvoraussetzung dar
Leitsatz
Der Anspruch auf Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsakts über die Bewilligung von Arbeitslosengeld II und der Anspruch auf eine sich daraus ergebende Leistungsnachzahlung setzt keine bis zum Abschluss des Überprüfungsverfahrens durchgehend bestehende Hilfebedürftigkeit voraus.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BSG:2017:040417UB4AS616R0
Fundstelle(n): NJW 2017 S. 10 Nr. 46 NJW 2018 S. 105 Nr. 1 CAAAG-49729