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LSG Bayern Urteil v. - L 19 R 145/14

Leitsatz

Leitsatz:

Die Begriffe "versicherungsfrei" und "von der Versicherung befreit" im Sinne des § 210 Abs. 1a S. 1 SGB VI sind technisch zu verstehen und setzen daher voraus, dass Versicherungsfreiheit im Sinne des § 5 SGB VI bzw. eine Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 6 SGB VI vorliegt.

Fundstelle(n):
IAAAG-49860

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