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LSG Bayern Beschluss v. - L 10 AL 54/17 NZB

Leitsatz

Leitsatz:

Erstattungsanspruch gemäß § 104 SGB X erfordert eine rechtzeitige Antragstellung des Leistungsempfängers nur, wenn dessen Dispositionsfreiheit und Selbstbestimmungsrecht durch das Antragserfordernis geschützt wird.

Fundstelle(n):
UAAAG-49869

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