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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 8 R 186/13 WA

Die Beteiligten streiten im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens (§ 7a Abs. 1 Satz 1 Sozialgesetzbuch Viertes Buch [SGB IV]) über die Versicherungspflicht der Beigeladenen zu 1) in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung, in der sozialen Pflegeversicherung und nach dem Recht der Arbeitsförderung in dem Zeitraum ab dem 1.1.2009 in einer für die Klägerin ausgeübten Tätigkeit als Betreuerin im Bereich des ambulant betreuten Wohnens.

Fundstelle(n):
CAAAG-49943

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