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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 17 U 391/14

Der Kläger beansprucht von der Beklagten die Anerkennung seines Motorradunfalls vom 10.04.2009 als Arbeitsunfall und dessen Entschädigung durch Gewährung einer Verletztenrente.

Fundstelle(n):
UAAAG-49963

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