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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 9 SO 63/16

Leitsatz

Leitsatz:

Die Kenntnis im Sinne von § 18 Abs. 1 SGB XII muss sich stets auf den konkreten Einzelfall im Sinne eines spezifischen Bedarfsfalls beziehen und wird nicht allein dadurch vermittelt, dass die Entstehung eines sozialhilferechtlichen Bedarfs in bestimmten Situationen üblich ist.

Fundstelle(n):
RAAAG-49977

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