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BFH Beschluss v. - X B 150/16

Gesetze: Art 103 Abs 1 GG, § 172 AO, § 77 Abs 1 S 4 FGO, § 79b FGO, § 96 Abs 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 116 Abs 6 FGO, § 119 Nr 3 FGO, § 143 Abs 2 FGO

Fehlende Übermittlung eines Schriftsatzes

Leitsatz

Das Gericht verletzt den Anspruch auf rechtliches Gehör, wenn es ohne mündliche Verhandlung entscheidet, ohne dem anderen Verfahrensbeteiligten einen Schriftsatz mit einer Antragsänderung zur Kenntnis gebracht zu haben .

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2017:B.080517.XB150.16.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2017 S. 1185 Nr. 9
ZAAAG-50040

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