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BFH Beschluss v. - IV B 20/17

Gesetze: § 48 Abs 1 FGO, § 60 Abs 3 FGO, § 116 Abs 6 FGO, § 126 Abs 5 FGO

Bindung an Auslegung der Klägerstellung im zweiten Rechtsgang

Leitsatz

1. Das FG ist im zweiten Rechtsgang an eine den Beschluss nach § 116 Abs. 6 FGO tragende Rechtsauffassung des BFH gebunden .

2. Legt der BFH die Klage dahin aus, dass eine bestimmte Person als Kläger anzusehen ist, muss das FG im zweiten Rechtsgang davon ausgehen, dass diese Person als Kläger am Verfahren beteiligt ist und deshalb ihre notwendige Beiladung nicht in Betracht kommt .

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2017:B.300517.IVB20.17.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2017 S. 1188 Nr. 9
TAAAG-50042

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