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BAG Urteil v. - 8 AZR 89/15

Gesetze: § 322 ZPO, § 613a Abs 1 BGB, EGRL 23/2001

Übergang iSd. Richtlinie 2001/23/EG - Übergang iSv. § 613a BGB - Erwerb von Gesellschaftsanteilen - Beherrschung

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte dem Kläger rückständiges Entgelt für die Monate Januar bis einschließlich November 2013 sowie eine rückständige Jahressonderzahlung für das Jahr 2013 schuldet.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2017:230317.U.8AZR89.15.0

Fundstelle(n):
BB 2017 S. 820 Nr. 14
DB 2017 S. 15 Nr. 14
RAAAG-50303

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