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BGH Urteil v. - IX ZR 111/14

Gesetze: § 133 Abs 1 S 2 InsO

Insolvenzanfechtung: Rückschluss von der erfolgreichen zwangsweisen Durchsetzung einer unbestrittenen Forderung auf die Kenntnis des Gläubigers von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners

Leitsatz

Setzt ein Gläubiger eine unbestrittene Forderung erfolgreich zwangsweise durch, kann daraus nicht geschlossen werden, dass der Gläubiger die Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungseinstellung kannte, wenn der Gläubiger außer dieser Forderung und den von ihm zur zwangsweisen Durchsetzung der Forderung unternommenen erfolgreichen Schritten keine weiteren konkreten Tatsachen über die Zahlungsunfähigkeit oder die Vermögenslage seines Schuldners kennt.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2017:220617UIXZR111.14.0

Fundstelle(n):
DB 2017 S. 1772 Nr. 31
DB 2017 S. 6 Nr. 29
DStR 2017 S. 13 Nr. 33
DStR 2017 S. 2178 Nr. 40
WM 2017 S. 1424 Nr. 29
ZIP 2017 S. 1379 Nr. 29
NAAAG-50326

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