Krankenversicherung - Rechtsbeziehungen von Leistungserbringern untereinander (hier: konkurrierende Vertragsärzte) - Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche - Anwendung des UWG 2004 nur zur Vermeidung verfassungsrechtlich nicht hinnehmbarer Rechtsschutzdefizite - Genehmigung von Dialyseleistungen in ausgelagerter Praxisstätte - "Mitnahme" nach Ausscheiden aus einer BAG - Einvernehmenserfordernis nach Abs 1 S 2 Anhang 9.1.5 der Anlage 9.1 BMV-Ä
Leitsatz
Eine entsprechende Anwendung der Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (juris: UWG 2004) zu Schadensersatz- und Unterlassungsansprüchen auf die Rechtsbeziehungen von Leistungserbringern nach dem SGB V untereinander kommt nur in Betracht, soweit dies zur Vermeidung verfassungsrechtlich nicht hinnehmbarer Rechtsschutzdefizite erforderlich ist.