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BVerfG Beschluss v. - 1 BvR 1978/13

Gesetze: Art 5 Abs 1 S 1 Halbs 2 GG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 90 Abs 2 S 2 BVerfGG, BArchG, § 1 Abs 1 IFG

Informationszugang zu in Privatbesitz befindlichen amtlichen Dokumenten - Verfassungsbeschwerde wegen Subsidiarität unzulässig - Vorabentscheidung (§ 90 Abs 2 S 2 BVerfGG) mangels fachgerichtlicher Aufbereitung der den Informationszugang betreffenden einfachrechtlichen Fragen (hier: Existenz einer behördlichen Wiederbeschaffungspflicht bzgl Akten, die in die Verwahrung Privater gegeben wurden) nicht möglich

Leitsatz

Zu den Voraussetzungen einer auf Art. 5 Abs. 1 Satz 1, Halbsatz 2 GG gestützten Verfassungsbeschwerde, mit der Informationszugang zu amtlichen Dokumenten geltend gemacht wird, die sich in Privatbesitz befinden.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerfG:2017:rs20170620.1bvr197813

Fundstelle(n):
NJW 2018 S. 222 Nr. 4
IAAAG-50413

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